Garten: Diese trendige Zierpflanze kann Sie 150.000 € Strafe kosten

Warum eine beliebte Gartenpflanze plötzlich zum finanziellen Albtraum wird

In unzähligen Gartenmagazinen und auf Instagram sieht man sie überall: majestätische blonde Grasbüschel mit cremefarbenen Wedeln, die elegant im Wind wiegen. Über Jahrzehnte galt diese Pflanze als Inbegriff von Bohème-Chic – ob im Staudenbeet oder als Trockenstrauß im Wohnzimmer. Was viele nicht ahnen: Der Gesetzgeber hat sie längst ins Visier genommen.

Die Rede ist vom Pampasgras, botanisch Cortaderia selloana genannt. In Frankreich wurde es offiziell als invasive gebietsfremde Art eingestuft. Seit einem Erlass vom 14. Februar 2018, der am 2. März 2023 und erneut 2024 verschärft wurde, ist dieses Ziergras auf dem gesamten französischen Festland komplett verboten. Das Umweltgesetzbuch sieht Strafen bis zu 150.000 Euro vor. Ein paar harmlose Büschel im Hintergarten können damit zu einem echten Verwaltungsvorgang werden.

Das steckt hinter dem Verbot von Pampasgras in Frankreich

Im 19. Jahrhundert aus Südamerika eingeführt, zierte Pampasgras zunächst Parks und Herrenhäuser. Ab den 1970er Jahren verbreiteten Gartencenter die Pflanze massenhaft in Privatgärten. Jeder einzelne Stock produziert mehrere Millionen Samen, die vom Wind über 20 bis 25 Kilometer weit getragen werden können. So erobert die Art Dünen, Brachflächen und Straßenränder – auf Kosten der heimischen Flora.

Die aufeinanderfolgenden Erlasse, die Pampasgras auf die Liste verbotener invasiver Arten setzen, untersagen den Besitz, das Pflanzen, den Transport, den Tausch, das Feilbieten, den Verkauf, den Kauf und das Aussetzen jeglicher lebender Exemplare. Das Umweltgesetzbuch sieht in den Artikeln L415-3 und R415-1 für diese Verstöße bis zu drei Jahre Haft und 150.000 Euro Geldstrafe vor. Diese Höchststrafen zielen vor allem auf gewerbliche Händler oder Vergehen in Schutzgebieten ab.

150.000 Euro Strafe: Theoretische Drohung oder reale Gefahr für Hobbygärtner?

Für Privatpersonen mit ein paar Büscheln im umzäunten Garten sieht die Praxis meist weniger dramatisch aus. Fachberichte sprechen hauptsächlich von Kontrollen nach Anzeigen, einer Aufforderung zum Entfernen innerhalb einer Frist und – bei Weigerung – von Bußgeldern um 1.500 Euro sowie der Verpflichtung, alle verbliebenen Pflanzen zu beseitigen.

Richtig teuer wird es, wenn die Pflanze trotz Verbot weiter vermehrt, verkauft oder absichtlich in die freie Natur ausgebracht wird. Besonders heikel wird die Lage in Nationalparks oder Natura-2000-Gebieten. In solchen Fällen können die Strafen verdoppelt werden und treffen Landschaftsgärtner ebenso wie Kommunen, die bereits identifizierte Problembestände nicht entfernen.

So entfernen Sie Pampasgras rechtssicher aus Ihrem Garten

Um sich gesetzeskonform zu verhalten, sollten Sie außerhalb windiger Perioden handeln. Da ein einziger Stock Millionen von Samen über mehr als 20 Kilometer verbreiten kann, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Schneiden Sie die Wedel ab, bevor die Samen reifen, und entfernen Sie anschließend schrittweise den Wurzelstock. Diese Maßnahmen haben sich bewährt:

  • Wedel bereits im Spätsommer abschneiden, bevor sie aussamen
  • Dicke Handschuhe, Schutzbrille und lange Kleidung tragen
  • Alle Pflanzenreste in verschlossenen Säcken zum Wertstoffhof bringen
  • Auf nicht-invasive Ziergräser wie Miscanthus sinensis oder Stipa tenuissima umsteigen

In manchen Regionen unterstützen Gemeinden bereits beim Entfernen der Pflanzen. Der Garten lässt sich danach mit zugelassenen Gräsern neu gestalten – schön und gesetzeskonform zugleich.

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