Angelverbot zu diesen Zeiten: Saftige Geldstrafe droht bei zu frühem Wurf

Warum Frankreichs Angler strenge Zeitvorgaben einhalten müssen

Angeln gehört in Frankreich zum kulturellen Erbe. Doch wer denkt, man könne einfach die Rute auswerfen, irrt gewaltig. Das Umweltgesetzbuch schreibt präzise Zeitfenster vor, innerhalb derer gefischt werden darf. Wer zu früh startet, riskiert empfindliche Strafen.

Rund 1,5 Millionen Hobbyangler gehen in französischen Süßgewässern ihrer Leidenschaft nach, wie die Nationale Anglervereinigung Frankreichs bestätigt. Voraussetzung ist stets eine gültige Angelkarte, erhältlich über die offizielle Plattform cartedepeche.fr. Sie dokumentiert die Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband und finanziert den Schutz der Gewässer.

Die französischen Flüsse beherbergen vielfältige Fischarten. Gewässer der ersten Kategorie sind Heimat von Salmoniden wie Forellen. In der zweiten Kategorie tummeln sich Raubfische – Hechte und Zander – sowie Weißfische wie Karpfen und Rotaugen. Doch bevor der Haken ausgeworfen wird, gilt es die erlaubten Zeiten genau zu kennen.

Diese Uhrzeiten sind tabu: Strafen bis 450 Euro möglich

Nächtliches Angeln ist grundsätzlich zum Schutz der Fischbestände verboten. Artikel R436-13 des Umweltgesetzbuchs legt fest: Angeln darf frühestens eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang beginnen und muss spätestens 30 Minuten nach Sonnenuntergang enden. Wer seine Schnur zu früh auswirft, dem drohen drastische Konsequenzen.

Die Behördenwebsite Legifrance warnt vor Bußgeldern in Höhe von 450 Euro bei Verstößen gegen diese Regelung. Solche Sanktionen treffen jeden, der die gesetzlichen Zeitfenster missachtet.

Allerdings kennt Artikel R436-14 Ausnahmen von der strengen Regel. Meerforellen dürfen bis zu zwei Stunden nach Einbruch der Dämmerung gefangen werden. Berufsfischer genießen beim Aalfang zeitlich unbegrenzte Rechte. Karpfen sind in Gewässern der zweiten Kategorie nachts erlaubt – also dort, wo Weißfische und Raubfische dominieren.

Netzauslage nur für Profis: So vermeiden Sie Wilderei-Vorwürfe

Berufliche Süßwasserfischer verfügen über erweiterte Befugnisse beim Umgang mit ihrem Equipment. Gemäß Artikel R436-15 des Umweltgesetzbuchs dürfen sie vier Stunden vor Morgendämmerung und vier Stunden nach Abenddämmerung ihre Netze handhaben. Für Aalfang oder in bestimmten Zonen ist die Arbeit sogar rund um die Uhr gestattet.

Hobbyangler unterliegen dagegen restriktiveren Vorschriften. Sie dürfen Netze ausschließlich während der gesetzlich festgelegten Öffnungszeiten nach den Artikeln R436-13 und R436-14 auslegen oder einholen. Die peinlich genaue Einhaltung dieser Fristen schützt vor dem Verdacht nächtlicher Wilderei.

Wer in Frankreichs Gewässern angeln möchte, sollte sich intensiv mit den zeitlichen Beschränkungen auseinandersetzen. Die Kombination aus Kartenpflicht und strengen Uhrzeiten mag kompliziert erscheinen, dient aber dem nachhaltigen Schutz der Fischbestände. Mit dem richtigen Timing steht dem legalen Angelvergnügen nichts im Wege.

Nach oben scrollen