Diese versteckte Steuervergünstigung kennen viele Gartenbesitzer nicht
Haben Sie jemanden beauftragt, Ihre Hecken zu schneiden, Bäume zu stutzen oder den Rasen zu mähen? Dann sollten Sie aufmerksam weiterlesen. Die damit verbundenen Ausgaben lassen sich von Ihrer Steuerlast abziehen – doch längst nicht jede Gartenarbeit berechtigt zu diesem finanziellen Vorteil.
Viele Hausbesitzer verschenken Jahr für Jahr bares Geld, weil sie diese Möglichkeit nicht nutzen. Dabei kann die Ersparnis erheblich sein.
Diese Gartenarbeiten senken Ihre Steuerlast um die Hälfte
Beauftragen Sie einen professionellen Gärtner oder ein spezialisiertes Unternehmen mit bestimmten Arbeiten in Ihrem Garten, steht Ihnen eine Steuergutschrift von 50 Prozent der angefallenen Kosten zu. Das ist eine beachtliche Ersparnis, die sich niemand entgehen lassen sollte.
Folgende Tätigkeiten werden steuerlich begünstigt:
- Das Ernten von Obst und Gemüse
- Die Pflege des Gemüsegartens
- Das Entfernen von Gestrüpp
- Sämtliche Unkrautbekämpfung
- Die Bewässerung Ihrer Pflanzen
- Das Zusammenrechen von Herbstlaub
- Der Baumschnitt
- Das Stutzen von Hecken
- Das Rasenmähen
- Alle Verschönerungsarbeiten im Außenbereich
So sichern Sie sich die Steuerersparnis: Diese Bedingungen gelten
Um von dieser Steuervergünstigung zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss Ihr steuerlicher Wohnsitz in Frankreich liegen. Außerdem müssen Sie eine Person beschäftigen, die an Ihrem Haupt- oder Zweitwohnsitz arbeitet – unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.
Der entscheidende Schritt: Sie benötigen das Formular 2042 RICI und müssen dort das Kästchen 7DB ankreuzen. Beschäftigen Sie erstmalig eine Haushaltshilfe, kommt zusätzlich Feld 7DQ hinzu. Handelt es sich um eine vermietete Immobilie mit Mieteinnahmen, tragen Sie die Beträge stattdessen in Zeile 224 des Formulars 2044 ein.
Bewahren Sie unbedingt alle Belege über die gezahlten Beträge auf – Gehaltsabrechnungen, Rechnungen und ähnliche Dokumente können bei Ihrer Steuererklärung verlangt werden. Wichtig zu wissen: Der absetzbare Höchstbetrag liegt bei 5.000 Euro, wodurch sich Ihre Steuergutschrift auf maximal 2.500 Euro beläuft.
Diese Gartenarbeiten werden nicht steuerlich berücksichtigt
Zunächst die grundlegende Einschränkung: Gartenarbeiten, die nicht als personenbezogene Dienstleistungen gelten, kommen für die Steuergutschrift nicht infrage. Dazu zählen land- und forstwirtschaftliche Leistungen wie etwa die Anlage eines Landschaftsparks, der Bau einer Pergola oder bestimmte Baumfällarbeiten.
Auch der Erwerb von Pflanzen, Sträuchern, Blumen, Gartengeräten und anderen Materialien wird nicht angerechnet. Das gilt ebenso für die bloßen Warenkosten.
Die komplette Neugestaltung eines Gartens, der Verkauf von Ausrüstung oder Saatgut sowie umfangreiche landwirtschaftliche Arbeiten gehören ebenfalls zu den Großprojekten, die von der Steuerermäßigung ausgenommen sind. Diese Abgrenzung ist wichtig, um realistische Erwartungen zu haben und Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen.










