Warum französisches Recht bestimmte Hunderassen streng reguliert
Frankreich verbietet bestimmte Hunderassen nicht grundsätzlich. Doch das Gesetz unterwirft sie strengen Auflagen, weil ihre Morphologie, Kraft oder Vergangenheit sie potenziell gefährlich machen. Diese rechtliche Einstufung verpflichtet Halter zu speziellen Maßnahmen, um dramatische Zwischenfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller zu gewährleisten.
Was bedeutet „als gefährlich eingestuft“ im französischen Recht?
Das französische Gesetz behauptet nicht, ein Hund sei von Natur aus böse oder aggressiv. Es stellt vielmehr fest: Aufgrund bestimmter körperlicher oder historischer Merkmale kann er gefährlich werden, wenn Erziehung, Sozialisierung und Überwachung fehlen.
Im ländlichen Gesetzbuch werden sogenannte „gefährliche“ Hunde in zwei Kategorien eingeteilt. Jede Kategorie bringt unterschiedliche Pflichten und Einschränkungen mit sich.
Der Gesetzgeber wollte schwere Vorfälle verhindern. Deshalb schreibt er Maßnahmen vor, die die öffentliche Sicherheit erhöhen. Dazu gehören Maulkorbpflicht und Leinenzwang in der Öffentlichkeit, Identifizierung, Anmeldung und bei manchen Hunden eine Halterausbildung. Diese Regelungen gelten besonders für folgende Rassen, deren Haltung Sie eine astronomisch hohe Geldstrafe kosten kann.
Der Pitbull – ein Hund der ersten Gefahrenkategorie
Der Pitbull wird im französischen Recht als Bezeichnung für Hunde ohne Stammbaum verwendet, die einem bestimmten morphologischen Typ entsprechen. Er zählt zur ersten Gefahrenkategorie. Das Gesetz erfasst diese nicht offiziell anerkannte Rasse anhand einer körperlichen Beschreibung, die sie zu den gefährlichen Hunden rechnet.
Pitbull-Besitzer müssen unter anderem:
-
den Hund beim Bürgermeisteramt anmelden
-
eine Haltegenehmigung erwerben, einschließlich Schulung und Verhaltensbeurteilung
-
den Hund im öffentlichen Raum an der Leine und mit Maulkorb führen
-
Impfungen aktuell halten, einschließlich Tollwutimpfung
-
eine obligatorische Sterilisation durchführen lassen
Diese Vorschriften spiegeln das Präventions- und Sicherheitsziel des Gesetzes wider. Dabei darf man sich nicht täuschen lassen: Solche Hunde können liebevoll und sozial sein, wenn sie richtig erzogen werden.
Rottweiler, Tosa, American Staffordshire Terrier – Gefahrenhunde der zweiten Kategorie
Der Rottweiler gehört zur zweiten Kategorie, genannt „Wach- und Schutzhunde“. Anders als Kategorie eins betrifft diese anerkannte Rassen mit erheblichem Kraftpotenzial. Obwohl der Rottweiler ein treuer und intelligenter Begleiter ist, erfordert seine Stärke besondere Vorkehrungen:
-
Anmeldung beim Bürgermeisteramt und Identifizierungspflicht
-
Haltegenehmigung nach absolvierter Schulung
-
Maulkorb und Leine verpflichtend in der Öffentlichkeit
Minderjährige, Personen unter Vormundschaft oder solche mit unvereinbarer Vorstrafe dürfen diese Hunde nicht halten. Dasselbe gilt für den Tosa und den American Staffordshire Terrier, die ebenfalls aktuelle Impfungen benötigen.
Mehr als bei jeder anderen Rasse darf man die Erziehung dieser Hunde nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine falsche Bewegung kann einen irreparablen Unfall auslösen.










