Die übersehene Steuergutschrift, die Ihren Garten bezahlbar macht
Sieben von zehn französischen Haushalten verfügen über einen Garten, wie eine IFOP-Studie aus dem Jahr 2022 zeigt. Für viele Menschen stellt dieser Außenbereich eine Oase der Entspannung dar. Doch sobald das Grundstück größer wird oder gesundheitliche Einschränkungen zunehmen, verwandeln sich Rasenmähen, Heckenschneiden und Laubsammeln schnell in anstrengende Pflichten.
Einen professionellen Gärtner zu beauftragen wirkt oft wie ein unerreichbarer Luxus. Schließlich berechnen Fachkräfte zwischen 20 und 40 Euro pro Stunde. Was die meisten jedoch nicht wissen: Eine wenig bekannte Förderung, oft als Gartengutschein über 5.000 Euro bezeichnet, kann diese Rechnung tatsächlich halbieren. Der Steuervorteil für kleinere Gartenarbeiten funktioniert dabei erstaunlich unkompliziert.
Was hinter dem 5.000-Euro-Gartengutschein wirklich steckt
Dieser „Gutschein“ ist keine eigenständige Subvention, sondern eine Steuergutschrift für Gartenarbeiten im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen. Der Staat erstattet 50 Prozent der Ausgaben für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe. Speziell für Gartenarbeiten gilt eine jährliche Obergrenze von 5.000 Euro, was einer Steuergutschrift von bis zu 2.500 Euro entspricht.
Diese Begrenzung zählt zum Gesamtrahmen für haushaltsnahe Dienstleistungen, der bei 12.000 Euro jährlichen Ausgaben liegt und je nach Haushaltszusammensetzung erhöht werden kann. Selbst wenn Sie keine Steuern zahlen, wird Ihnen der Betrag auf Ihr Konto überwiesen.
Allerdings werden ausschließlich Leistungen für die laufende Instandhaltung berücksichtigt. Dazu gehören die Pflege von Gärten und Gemüsebeeten bei Privatpersonen. Eingeschlossen sind das Ernten von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf, das Schneiden von Hecken und Bäumen sowie das Entfernen von Gestrüpp. Auch Rasenmähen, Laubentfernung und Beetpflege zählen dazu. Ausgeschlossen bleiben hingegen Gartenneubau, Zaunmontage oder größere Erdarbeiten.
CESU macht die Bezahlung Ihres Gärtners kinderleicht
Um einen Gärtner legal zu beschäftigen, ist der CESU (Chèque emploi service universel) das zentrale Instrument. Dieser Dienstleistungsscheck vereinfacht sämtliche Formalitäten erheblich. Er garantiert, dass Ihr Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet ist und bei Arbeitsunfällen versichert bleibt. Gleichzeitig vermeiden Sie strafrechtliche Risiken durch Schwarzarbeit.
Der deklarative CESU ermöglicht es, das bei Ihnen zu Hause beschäftigte Personal im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen anzumelden. Der vorfinanzierte CESU hingegen dient der Bezahlung eines Dienstleistungsunternehmens oder der Vergütung eines Arbeitnehmers. Verteilt wird er von öffentlichen oder privaten Organisationen, die Sozialleistungen gewähren – beispielsweise Abteilungsdienste, kommunale Sozialämter, Sozialversicherungskassen, Rentenkassen oder Krankenkassen.
Sie haben mehrere Optionen: Beauftragen Sie ein Dienstleistungsunternehmen, das den Gärtner beschäftigt und Ihnen eine Rechnung stellt. Oder nutzen Sie einen Vermittler, der den Fachmann findet und die Lohnabrechnung übernimmt, während Sie formell Arbeitgeber bleiben. Bei direkter Verwaltung wählen, rekrutieren und beschäftigen Sie den Gärtner selbst. Als Privatarbeitgeber unterliegen Sie dann bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen. In jedem Fall berechtigen nur tatsächlich gezahlte Beträge zur Steuergutschrift.
So aktivieren Sie Ihre Steuergutschrift in drei einfachen Schritten
Um diesen Steuervorteil in bare Münze zu verwandeln, genügen wenige Schritte:
- Wählen Sie einen als haushaltsnahe Dienstleistung registrierten Anbieter oder Arbeitnehmer. Falls gewünscht, aktivieren Sie die sofortige Vorauszahlung der Steuergutschrift über Urssaf oder CESU+.
- Bezahlen Sie per CESU oder auf namentlicher Rechnung. Bewahren Sie alle Belege auf, die Ihnen am Jahresende übermittelt werden.
- Tragen Sie die Gesamtausgaben in Zeile 7DB Ihrer Steuererklärung ein, nach Abzug eventuell vorfinanzierter CESU-Beträge.
Mit diesem Mechanismus kostet Sie ein Gartenjahr mit Rechnungen über 2.000 Euro tatsächlich nur 1.000 Euro. Bei 5.000 Euro Ausgaben für kleinere Arbeiten zahlen Sie nach Steuergutschrift effektiv 2.500 Euro. Da Gärtner zwischen 20 und 40 Euro pro Stunde verlangen, sinken Ihre realen Kosten auf 10 bis 20 Euro.
Ob Eigentümer oder Mieter, im Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz – Sie können diese Förderung in Anspruch nehmen, selbst wenn Sie keine Steuern zahlen. So bleibt Ihr Garten gepflegt, ohne Ihr Budget zu sprengen.










